Lounges 2024 Karlsruhe
Fachvortrag
Die Kosten der Wäscheaufbereitung auf bis zu 0 € senken
Vortrag wird aufgezeichnet!

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Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz muss monatlich eine sogenannte Ausgleichsabgabe an den Gesetzgeber entrichtet werden. Kurzum: Das Unternehmen zahlt fortlaufend eine Strafe. Holen Sie sich dieses Geld vom Staat zurück, indem Sie Aufträge an Behindertenwerkstätten vergeben. Diese bieten Ihnen auch in der Reinraumbrache exzellente Dienstleistungen, bis hin zur Aufbereitung von Reinraumbekleidung der Klasse 5 nach ISO 14644-1 bzw. Klasse A nach GMP Annex 1.
Referent*innen:

Monique Tschorn