3.05.2024
Cannabis-Schulungen
Anna Diehl
PTS Training Service

“Cannabis-Führerschein” für Cannabis Clubs

Die Bundesregierung plant für das Jahr 2024 mit dem Cannabisgesetz (CanG) die Legalisierung von Cannabis. Der Erwerb soll in sogenannten Clubs möglich sein und an verschiedene rechtliche Regularien für die Betreiber:innen gebunden sein.

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und bieten Ihnen und Ihrem Team die Möglichkeit sich nach Ihren Präferenzen schulen zu lassen.

Sie erhalten die Möglichkeit zur zertifizierten Teilnahme an

  • On-Demand e-Learnings und Live-Webinare von erfahrenen Experten im Umgang mit pharmazeutischem Cannabis
  • Inhouse-Trainings durch Experten, die bereits seit Jahren mit dem Umgang von pharmazeutischem Cannabis vertraut sind
  • Betriebsbesichtigung von auf Cannabis-spezialisierten pharmazeutischen Großhändlern und Apotheken

Darüber hinaus planen wir die Umsetzung von Leitfäden (SOPs) und Handbüchern zu wichtigen Themen rund um das Thema Cannabis und Cannabis-Clubs sowie die Beratungsangebote von Experten aus der Praxis.

“Cannabis-Führerschein”

bietet Ihnen alles wichtige aus einer Hand und thematisiert folgende Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen für Cannabis Clubs
  • Suchtprävention- und Jugendschutz
  • Cannabispflanze: Anbau, Produkte und Transport
  • Pharmakologie der Cannabinoide und verantwortungsvoller Cannabiskonsum
  • Gesetzliche Dokumentations- und Meldepflichten

Ihre Lösung ist nicht dabei oder Sie haben Fragen zu unseren Angeboten? Dann nennen Sie uns Ihr Anliegen und wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Unser Spezialist für das Thema Cannabis

René Sodemann sammelte in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn sowohl Erfahrungen in der öffentlichen Apotheke und im pharmazeutischen Großhandel sowie der pharmazeutischen Industrie und spezialisierte sich hierbei u. a. auf Cannabisarzneimittel. 2019 schloss er sich einem pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler an, der sich auf die Herstellung, den Import und den Vertrieb von Cannabis-Arzneimitteln spezialisiert hat. Neben der Verantwortlichkeiten nach § 52a AMG und § 5 BtMG gehörte er zum Team der Qualitätssicherung und stand mit seiner pharmazeutischen Expertise beratend zur Verfügung.

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